Von Privatpersonen in der Ferienzeit getätigte Ausgaben; im engeren Sinne bezogen auf Reisen sowie dabei ausgegebenes Geld für Unterkunft und Verpflegung. – Eine tarifvertraglich (CH: gesamtarbeitsvertraglich; collectively agreed) festgeschriebene (by collective labour agreement negotiated) oder freiwillig geleistete (voluntarily) Sonderzahlung des Arbeitgebers an Beschäftigte, um deren erhöhte Aufwendungen in der Urlaubszeit (holiday season, vacation time) abzudecken. – Siehe Gratifikation, Kirchweihgeld, Zuwendung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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