Unterpfand (security)

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In der älteren Finanzsprache häufig gesagt für Sicherheiten im Sinne der Hinterlegung eines Vermögenswertes, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ein Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückbezahlt bekommt. – Siehe Kredit, besicherter, Pfand, Pfandgeld, Sicherheit, Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld, Unterlegung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Unterpfand (security)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/unterpfand-security/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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