Torgeld auch Pfortengeld (town gate fee)

Abgabe, die ehedem beim Betreten einer Stadt – durch eine Person und dann auch Fussgeld genannt oder – durch ein beladenes Fahrzeug (laden vehicle, loaded carrier) in Bargeld zu entrichten war; im zweiten Fall praktisch ein Binnenzoll, auch Oktroi (internal tariff) genannt. Der Ertrag aus dem Torgeld war häufig zum Unterhalt der Stadtmauern und Torwachen zweckgebunden (was appropriated to the maintenance of city wall and gate guards); ein Teil wurde auch manchmal der Armenkasse zugewiesen. – Inhaber eines Freibriefs (charter) waren von der Entrichtung des Torgelds in der Regel befreit; denn dieses galt mit der Zahlung des Permissionsgeldes als beglichen. – Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Krangeld, Mauergeld, Schleusengeld, Ungeld, Wachtgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Torgeld auch Pfortengeld (town gate fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/torgeld-auch-pfortengeld-town-gate-fee/ (Stand: 15.10.2022).

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