Syndikat (syndicate)

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In Bezug auf den Finanzmarkt die fallweise Zusammenarbeit mehrerer Banken, um gemeinsame bestimmte Geschäfte durchzuführen, wie etwa die Ausreichung eines grossvolumigen Kredits an ein Unternehmen oder die Begebung neuer Anleihen (a group of banks that acts jointly, on a temporary basis, such as when a loan is too large to be provided by a single bank, or to underwrite a new issue of bonds) und in der Regel mit dem Begriff Konsortium gleichgesetzt.. – Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Bought Deal, Flex-Klausel, Intercreditor Agreement, Partizipationsgeschäft, Projektfinanzierung, Risiko, operationelles, Risikotransfer, Risikotransformation, bankliche, Syndizierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Syndikat (syndicate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/syndikat-syndicate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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