Swaption (so auch im Deutschen gesagt)

Option auf ein Swap. Der Käufer der Option hat das Recht, – gegen Zahlung einer Optionsprämie – zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt – in einen in Bezug auf Laufzeit und Zinshöhe bestimmten Swap einzutreten (option under which the seller grants the purchaser the right, but not the obligation, to enter into a currency or interest rate swap at a predetermined price by or on a set date). – Siehe Option, Swap, zinsbedingter, Sleepy Warrant.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Swaption (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/swaption-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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