In Bezug auf die Politik der Zentralbank die Forderung, dass alle Massnahmen ihrer Politik in einsichtiger, überschaubarer Aufeinanderfolge zu geschehen haben. Technische Änderungen auch beim Einsatz einzelner zentralbankpolitischer Mittel – wie beispielsweise der Übergang vom Mengentender zum Zinstender bei der EZB – sollten zuvor angekündigt, begründet und erläutert werden. – In Zusammenhang mit der Rechnungslegung die Vorschrift, dass in allen Bereichen des Abschlusses jedwelche Änderungen in den Erfassungs- und Darstellungsmethoden von einer Periode zur anderen einsichtig zu erläutern und in ihrer betragsmässigen Auswirkung genau auszuweisen sind. – Siehe Forward Guidance, Führung, verbale, Informations-Überladung, Klartext, Politik des offenen Mundes, Regelgegründet, Unschärfe, konstruktive, Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/