Stetigkeit (consistency)

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In Bezug auf die Politik der Zentralbank die Forderung, dass alle Massnahmen ihrer Politik in einsichtiger, überschaubarer Aufeinanderfolge zu geschehen haben. Technische Änderungen auch beim Einsatz einzelner zentralbankpolitischer Mittel – wie beispielsweise der Übergang vom Mengentender zum Zinstender bei der EZB – sollten zuvor angekündigt, begründet und erläutert werden. – In Zusammenhang mit der Rechnungslegung die Vorschrift, dass in allen Bereichen des Abschlusses jedwelche Änderungen in den Erfassungs- und Darstellungsmethoden von einer Periode zur anderen einsichtig zu erläutern und in ihrer betragsmässigen Auswirkung genau auszuweisen sind. – Siehe Forward Guidance, Führung, verbale, Informations-Überladung, Klartext, Politik des offenen Mundes, Regelgegründet, Unschärfe, konstruktive, Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stetigkeit (consistency)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stetigkeit-consistency/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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