Staugeld (stowage fee)

Auch in: EN FR

Frühere Abgabe, die in einen Hafen einlaufende oder aus einem Hafen auslaufende Schiffe zu zahlen hatten; in der Regel berechnet nach dem Laderaum (hold). – Siehe Hafengeld, Lastgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staugeld (stowage fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staugeld-stowage-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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