Die von einem Händler auf einem örtlichen Markt oder einem Aussteller auf einer Messe an den Veranstalter zu zahlende Gebühr, regional auch Ellengeld, Etablage, Platzgeld und Placage genannt – Betrag, der seitens eines Spediteurs (CH: Spetters) dem Frachtempfänger in Rechnung gestellt wird, wenn dieser das zügige Abladen (speedy unloading) schuldhaft verzögert, auch Wartegeld genannt. – Siehe Dieselgeld, Ellengeld, Gebührfreiplatz, Liegegeld, Marktgeld, Messegeld, Taadil, Wartegeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/