Stammaktie (common share, voting share)

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Eine gewöhnliche Aktie, die dem Inhaber alle nach dem deutschen Aktiengesetz zustehenden Rechte verbrieft. Daneben geben manche Gesellschaften noch Vorzugsaktien aus. Eine Vorzugsaktie (auch Prioritätsaktie; preference share, US: preferred stock) ist in der Regel mit keinem Stimmrecht ausgestattet. Zum Ausgleich wird sie begünstigt bedient, vor allem hinsichtlich der Dividendenzahlung.
Im Regelfall zeigt sich an der Börse ein Unterschied im Kurs von Stammaktien “Stämmen” im Börsenjargon – und für Raider kaum begehrte Vorzugsaktien – “Vorzügen” im Börsenjargon – einer Gesellschaft. – Siehe Aktie, stimmrechtslose, Schutzaktie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stammaktie (common share, voting share)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stammaktie-common-share-voting-share/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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