Staatsschuldtitel

Staatsschuldtitel umfassen in der hier verwendeten weiten Abgrenzung sämtliche Forderungen gegenüber einem Staat. Dazu zählen nicht nur Staatsanleihen, sondern auch Buchkredite, Forderungen aus Derivatekontrakten und Garantien. Der Begriff reicht damit über börsengehandelte staatliche Wertpapiere hinaus. Für Banken sind solche Forderungen insbesondere wegen möglicher Ausfall-, Bonitätsänderungs- und Marktwertrisiken sowie wegen hoher Konzentrationen gegenüber einzelnen Staaten von Bedeutung.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 23. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatsschuldtitel“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatsschuldtitel/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com