Staatsschulden-Rückführung (repayment of public debt)

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Das Geld, welches einem überschuldeten Staat fehlt, kann nur aus vier Quellen kommen, nämlich – die Steuerzahler des betreffenden Landes bringen es selbst auf, – die Gläubiger leisten Verzicht, – die Steuerzahler anderer Länder springen ein oder – man beschreitet den verlokkenden, aber zugleich gefährlichsten Weg: die Zentralbank mindert den Druck der Staatsschulden durch Inflation (Monetisierung der Staatsschulden; monetisation of public debt). In diesem Falle kommen dann zunächst alle Besitzer von Geld für die Schulden auf: ihre Kaufkraft wird eingeschränkt. Bei näherem Besicht aber sind es in erster Linie die Festangestellten und Sozialhilfeempfänger, welche die Hauptlast tragen müssen. Wie die Geschichte lehrt bricht diesfalls die Wirtschaft zusammen, und die Gesellschaft gerät über kurz oder lang aus den Fugen. Das musste gerade auch in Deutschland erleben: eine Hyperinflation stellte sich ein. Anfangs 1923 war der Preis für 1 Liter Milch auf 200 Milliarden Mark gestiegen; das Porto für einen Brief kostete mehrere Millionen Mark und die nationalsozialistische Bewegung erhielt Zulauf. Aus diesem Grunde sollte sich eine Zentralbank davor hüten, auf welchen Wegen auch immer Staatsschulden zu finanzieren. – Siehe Europäische Währungsunion, Grundfehler, EZB-Sündenfall, Geldeigentumsrecht, Geldfunktionen, primäre, Geldpolitik, Geldwertstabilität, Inflations-Ausgleich, Kaufkraft, Nominalwertprinzip, Politikverzug, Preisindex der Lebenshaltung, Preisstabilität, Schattenstaat, Sparquote, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Verfassungsartikel eins, Weginflationierung, Zahltag-Grundregel.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatsschulden-Rückführung (repayment of public debt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatsschulden-ruckfuhrung-repayment-of-public-debt/ (Stand: 15.10.2022).

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