Staatshaftung (state liability, governmental guarantee)

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Wenn nicht anders definiert die Bürgschaft des Staates für Schulden eines Unternehmens, und im besonderen für die Verbindlichkeiten einer Bank. – Siehe Aufsichtshaftung, Bail-out, Bankenrettung, umgekehrte, Bankenrettungsgesetz, Geldmarkt-Operationen, Fortis-Rettung, Geldverleiher letzter Instanz, Gewährträgerhaftung, Grössenvertrauen, Hypo Real Estate-Rettung, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Provinzbanker, Rettungspaket, RückkopplungsMechanismus, Staatsbank, Stellen, öffentliche, Too big to save-Grundsatz, Vermögensabgabe, Vertrauen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2009, S. 75 (Auswirkung einer Bürgschaftserklärung auf die öffentlichen Finanzen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatshaftung (state liability, governmental guarantee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatshaftung-state-liability-governmental-guarantee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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