Wenn nicht anders definiert die Bürgschaft des Staates für Schulden eines Unternehmens, und im besonderen für die Verbindlichkeiten einer Bank. – Siehe Aufsichtshaftung, Bail-out, Bankenrettung, umgekehrte, Bankenrettungsgesetz, Geldmarkt-Operationen, Fortis-Rettung, Geldverleiher letzter Instanz, Gewährträgerhaftung, Grössenvertrauen, Hypo Real Estate-Rettung, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Provinzbanker, Rettungspaket, RückkopplungsMechanismus, Staatsbank, Stellen, öffentliche, Too big to save-Grundsatz, Vermögensabgabe, Vertrauen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2009, S. 75 (Auswirkung einer Bürgschaftserklärung auf die öffentlichen Finanzen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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