Spesenreiterei (churning)

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Ein Börsenmakler bzw. eine Bank handelt übermässig und unnötigerweise für ein Kundenkonto, um sich so an zusätzlichen Provisionseinnahmen zu bereichern. – Siehe Churning, Kick Back, Klientenüberweisung, Schlangenhandel. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 14 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 79, S. 123 (Massnahmen gegen fehlbares Institut), S. 124 (kriminalpolizeiliche Durchsuchung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Spesenreiterei (churning)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/spesenreiterei-churning/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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