Spekulationsteuer (speculation tax)

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In Deutschland eine Steuer auf den Gewinn von Wertpapieren, die innert einer Frist von weniger als einem Jahr gekauft und verkauft wurden. Im März 2004 wurde diese Abgabe vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig erklärt. – Die vorgeschlagene Belastung kurzfristiger Devisentransaktionen mit einer Abgabe. Dies würde zu einer teilweisen Abwanderung der Geschäfte in Offshore Finanzplätze oder auch in das Underground Banking führen. – Siehe Abgeltungsteuer, Groll-Effekt, International Business Company, Tobin-Steuer, Zweitausweis.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Spekulationsteuer (speculation tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/spekulationsteuer-speculation-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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