Sozialpartnerschaft (social partnership)

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Das Geflecht der Zusammenarbeit von Arbeitnehmer und Arbeitgebern bzw. der sie vertretenden Interessensverbände mit dem Ziel, sozialen Frieden – im Gegensatz zum Klassenkampf (class war[fare]) – zu gewährleisten. Spärlich ausgeprägte Sozialpartnerschaft wird aufgrund vielfältiger Erfahrung als ein wesentlicher Grund für hohe Staatsverschuldung angesehen, die über kurz oder lang auch in die Krise führt. – Siehe Haushalts-Kennziffern, Schuldenquote, staatliche, Verfassungsartikel eins.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sozialpartnerschaft (social partnership)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sozialpartnerschaft-social-partnership/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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