Sorten (foreign notes and coins)

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Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (banknotes and coins; Noten und Münzen). – Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Münzkommis, Rechenknecht, Wechselstube.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sorten (foreign notes and coins)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sorten-foreign-notes-and-coins/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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