Sorten (foreign notes and coins)
Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (banknotes and coins; Noten und Münzen). – Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Münzkommis, Rechenknecht, Wechselstube.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
