Internet-Portale, die ausserhalb des Bankensystems Anbieter und Nachfrager von Darlehn zusammenbringen; man spricht hier auch von Collaborative Finance. Soweit keine Kreditvermittlung durch den Betreiber selbst stattfindet, sondern lediglich ein Peer-to-Peer Lending eingerichtet wird, so sind derartige Portale bis anhin noch nicht erlaubnispflichtig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt “Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG” veröffentlicht. – Siehe Crowdfunding, eLolly, Kreditgenossenschaft, Kreditvermittlungsplattform, Peer-to-Peer Lending. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 208 f. (entsprechende Anbieter werden von der BaFin beobachtet und können im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr [within the framework of general risk prevention] verboten werden).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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