Das rechtwidrige Ausspähen von Bankdaten und vor allem der Geheimnummer an Gelde(ausgabe)automaten durch Personen oder entsprechende Einbauten (devices). Auch das bei Karten häufige Kopieren und Vertauschen – die echte Karte wird einbehalten und dem Kunden eine täuschend ähnliche Karte derselben Gattung zurückgegeben – gelegentlich einer Zahlung in Geschäften und Tankstellen wird allgemein dem Skimming beigezählt. – Das fahrlässige Verhalten von Personen an Geld(ausgabe)automaten und in Bezug auf Karten überhaupt nennt man auch Skinny-Dipping (eigentlich: Nacktbaden). – Siehe Brücke-Abneysches Phänomen, Card Validation Code, Computerzahlung, Counterfeit Card, Einziehung, Enabler, Europäisches Forum zur Sicherheit von Massenzahlungen, Finanzagent, Geld, böses, Konto, falsches, Phishing, Racheengel. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2012, S. 92 (Definition des Skimming in Anmerkung 92).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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