Silberwährung (silver standard)

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Gesetzliches Zahlungsmittel ist in diesem Falle ausschliesslich Silber; alle Verbindlichkeiten können allein durch Silbermünzen erfüllt werden. Deutschland hatte bis 1875 eine Silberwährung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Silberwährung (silver standard)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/silberwahrung-silver-standard/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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