Sicht (sight)

Auch in: EN FR

In der Finanzsprache meint man damit immer “fällig bei Vorlegung”, also – sobald der Gläubiger dem Schuldner oder – der Kreditnehmer dem Geldgeber das entsprechende Dokument vorlegt, ist die Zahlung zu leisten (payable when the document is presented to the appropriate party).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sicht (sight)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sicht-sight/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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