Sicherungsfonds (safeguard fund)

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In Deutschland ein nach § 124 ff. VAG für Lebens- und Krankenversicherer vorgeschriebenes Sondervermögen, das von den Assekuranzunternehmen zu speisen ist. Der Fonds ist darauf ausgerichtet, die Verträge eines in Not geratenen Versicherers weiterzuführen. – Siehe Auslandsbank-Einlagen, Einlagesicherung, Garantiefonds, Feuerwehrfonds, Haftungsverbund, Internationale Vereinigung der Einlagesicherungen, Islandbanken-Falle, Sicherungspflicht. – Vgl. Details im Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 136 f., S. 155 (Protektor Lebensversicherungs-AG), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 46 (Harmonisierungsbestrebungen in der EU durch die CEIOPS).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sicherungsfonds (safeguard fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sicherungsfonds-safeguard-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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