Seifengeld (soap fee; soap tax)

Früher den Besuchern von gemeindlichen HallenBädern abverlangte Zahlung, um für den Betrag ein kleines Stück Seife gezwungenerweise mit der Einlasskarte zu erwerben. – In manchen Ländern – England bis 1853, Frankreich bis 1878 – geltende Abgabe auf Seife (soap tax; Seifensteuer). Sie wurde aber aus seuchenpolizeilichen Gründen (for reasons of epidemics control) wieder abgeschafft. Seife galt ursprünglich als Luxusgut (soap was heavily taxed as a luxury item, and so it was only readily available to the rich). Bis heute ist Seife in einigen Regionen der Erde Luxusgut (luxury product: eine für den durchschnittlichen Privathaushalt unerschwingliche Ware) geblieben.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Seifengeld (soap fee; soap tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/seifengeld-soap-fee-soap-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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