Die Forderung, dass Zentralbankgeld – etwa: wöchentlich ein Tausendstel – an Wert verlieren solle. Jedermann würde diesfalls danach trachten, das Geld schnell loszuwerden. – Hinter dieser von Vertretern der “Freigeldlehre” auch heute noch eifrig vertretenen Forderung steht der Gedanke, dass Geld zurückgehalten und damit in seiner Funktion als Zwischentauschmittel behindert werde. – Zins darf es nach dieser Lehre nicht geben. Es wird nicht erkannt, dass Kapital gleichbedeutend ist mit sachlichen Produktionsmitteln, deren Überlassung zur Nutzung – sei es in Form von Arbeitsmitteln oder von Geld zum Erwerb von solchen – den Eigentümer zum Zinsbezug berechtigt, weil damit eine erhöhte Produktivität des Arbeitsprozesses verbunden ist. – Weil das Geld bei diesem Vorschlag seiner Funktion als Wertaufbewahrungsmittel beraubt ist, müssten die Wirtschaftssubjekte Ersparnisse in Wertgegenständen anlegen. Vor allem der Goldpreis stiege ins Unermessliche. – Siehe Frauengeld, Geldabschaffung, Geldfunktionen, Geldzweck, Idle Money, Mutualismus, Netzwerkgeld, Paradoxomanie, Regionalgeld, Seigniorage, Stempelgeld, Unfruchtbarkeits-Theorie, Verzinsung, ZinsallokationsFunktion, Zinsverbot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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