Schweigegeld (hush money, tut money)

Auch in: EN FR

Zahlung an eine einzelne Person oder einen bestimmten Personenkreis, etwa Zeitungs-Redaktion, öffentliche oder selbsternannte Verbraucher-Beschützer oder ausserparlamentarische Pressure-Groups (a self-directed organisation without public control that endeavours to influence public policy; those groups usually seek to exert influence in a number of ways, including arranging boycotts of products, creating adverse publicity for the business, hidden or public threats [that is to say: terrorisations], holding public demonstrations, and ‘lobbying’ democratically elected representatives and policy-makers) wie Attac, Greenpeace oder Robin Hood, vor allem – um deren Stillhalten in Bezug auf negative Aussagen – etwa über Fehler im eigenen Produkt – bzw. positive Äusserungen – etwa über die guten Eigenschaften eines Erzeugnisses des Wettbewerbers – zu bewirken oder – den Empfänger der Zahlung vor Anzeigen bei Behörden abzuhalten. – Oft wird dem Zahler von Schweigegeld dieses abgenötigt, indem man nachteilige Veröffentlichungen über die Firma, das hergestellte Erzeugnis oder andere Interessensbereiche androht bzw. gar schon einleitet (Erpressung; extorsion). – Siehe Avanie, Bettelgeld, Branntweingeld, Bunga-Bunga-Prämie, Geldzahlungsgeste, Kannibalismus-Effekt, Phantomrisiken, Schmiergeld, Schutzgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schweigegeld (hush money, tut money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schweigegeld-hush-money-tut-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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