Schuldenschnitt (debt cut, haircut)

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Der Erlass von Schulden zugunsten eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens oder Staates im Zuge eines Restrukturierungsprogramms (in debt restructuring agreements a percentage reduction of the amount that will be repaid to creditors). Beispielsweise mussten Gläubiger 2011 bis zu 75 Prozent Verlust auf argentinische Staatsanleihen hinnehmen. Im März 2013 waren ähnliche Einbussen im Zuge der Zypern-Krise und zuvor schon in Gefolge der Griechenland-Krise zu verschmerzen. – Siehe Enteignung, kalte, Finanzmarktintegration, europäische, Haftung, Renationalisierung Transferunion, Vermögensabgabe, Vertragstreue, Zwangsenteignung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schuldenschnitt (debt cut, haircut)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schuldenschnitt-debt-cut-haircut/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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