Schnelltender (quick tender)

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Tenderverfahren, das bei der EZB für befristete Verträge im Rahmen der Feinsteuerungs-Operationen genutzt wird. – Schnelltender werden in der Regel nur neunzig Minuten vorher angekündigt und innert einer Stunde durchgeführt. Sie können aber auch auf Grundlage bilateraler Geschäfte vor allem bei liquiditätsabschöpfenden Operationen vorkommen, wobei eine begrenzte Anzahl von Geschäftspartnern ausgewählt werden kann. In Hinblick auf eine gleichberechtigte Berücksichtigung der Geschäftspartner erfolgt diesfalls – also wenn die Transaktion nicht mit allen Geschäftspartnern abgewickelt werden kann – die Auswahl nach einer Umlauffolge (rotation system). – In der Regel werden Schnelltender von den nationalen Zentralbanken abgewickelt; jedoch kann auch die EZB selbst solche durchführen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schnelltender (quick tender)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schnelltender-quick-tender/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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