Cheque (cheque): Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent; drawee) auf Sicht (at sight: payable when presented) eine bestimmte Summe zu zahlen. Beim Verrechnungsscheck (collection only cheque; cheque for deposit only; bank [transfer] cheque) erfolgt die Zahlung nicht in bar, sondern im Wege der Gutschrift beim Begünstigten. – Der Scheck als Zahlungsmittel hat in den meisten Ländern seine Bedeutung verloren. In Deutschland betrug 2012 der Anteil der Zahlungen mit Scheck am Zahlungsverkehr gesamthaft 0,19 Prozent. – Siehe Platzscheck, Postkartenscheck, Reisescheck.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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