Schattenverschuldung (hidden debt)

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Nicht sofort erkennbare Lasten, die zu einer späteren Zeit auf eine Volkswirtschaft zukommen. Dazu zählt man vor allem – die mit zunehmender Vergreisung auftretenden Ausgaben sowie – die Einlösung von Bürgschaften, wie etwa in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Europäischer Stabilisierungsmechanismus. – Siehe Altersquotient, Demographieverfestigung, Griechenland-Krise, Retterei, Rücklagen-Verzehr, Schattenstaat, Schuldenbremse, Staatsverschuldung, Überalterung. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2012, S. 63 ff. (ausführliche Darstellung der Schuldentragfähigkeit in Bezug auf das Eurogebiet gesamthaft und einzelne Mitglieder; viele Übersichten), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 21 f. (Zweifel an der Schuldentragfähigkeit einiger EWU-Mitglieder führen zur Vertrauenskrise), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2014, S. 41 ff. (Überwindung der Vertrauenskrise; viele Übersichten; Literaturverweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schattenverschuldung (hidden debt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schattenverschuldung-hidden-debt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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