Schattenbanken-Regulierung (regulation of parallel banking)

Auch in: EN FR

Weil keine Aufsichtsbehörde eine Übersicht darüber hat, welche Risiken in den Schattenbankbereich ausgelagert wurden, schlug die EZB zu Jahresbeginn 2012 vor, hier eine indirekte Regulierung einzuführen. Dies soll vorerst nur in einem Schritt geschehen, nämlich dass alle Beziehungen der Institute zu Schattenbanken offengelegt und der Aufsicht unterworfen werden. – Siehe Beaufsichtigung, indirekte, Financial Stability Board, Peer-to-Peer Lending. — Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 56 ff. (ausführlicher Bericht über Definitionsfragen, zur Risikoüberwachung und zu den Ansätzen einer international abgestimmten Regulierung), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 78 (unsichere Datenlage), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2013, S. 54 ff. (Überwachung und Regulierung des Schattenbankbereichs durch den Finanzstabilitätsrat), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 27 ff. (Regulierung auf globaler Ebene).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schattenbanken-Regulierung (regulation of parallel banking)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schattenbanken-regulierung-regulation-of-parallel-banking/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite