Weil keine Aufsichtsbehörde eine Übersicht darüber hat, welche Risiken in den Schattenbankbereich ausgelagert wurden, schlug die EZB zu Jahresbeginn 2012 vor, hier eine indirekte Regulierung einzuführen. Dies soll vorerst nur in einem Schritt geschehen, nämlich dass alle Beziehungen der Institute zu Schattenbanken offengelegt und der Aufsicht unterworfen werden. – Siehe Beaufsichtigung, indirekte, Financial Stability Board, Peer-to-Peer Lending. — Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 56 ff. (ausführlicher Bericht über Definitionsfragen, zur Risikoüberwachung und zu den Ansätzen einer international abgestimmten Regulierung), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 78 (unsichere Datenlage), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2013, S. 54 ff. (Überwachung und Regulierung des Schattenbankbereichs durch den Finanzstabilitätsrat), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 27 ff. (Regulierung auf globaler Ebene).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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