Sattelgeld (saddle money; saddle payment)

Auch in: EN

Kunstvoll gestaltetes, sattelförmiges (saddle-shaped) Silbergeld aus China des 19. Jhts., auch Schildkrötengeld und Stuhlgeld sowie Sycee genannt. Sattelgeld war in Asien bis weit in das 20 Jht. in Asien im Umlauf und wird heute noch auch als originalgetreue Nachbildung (replica) geschätzt. – Der von den Teilnehmern im voraus zu zahlende Betrag bei einer Velosportveranstaltung (D: Radsportrennen; cycling race, bicycle race). Das eingeforderte Geld dient dabei grundsätzlich zur Bezahlung der Aufwendungen für die Durchführung des Rennens. – In Reitsportvereinen (equestrian clubs) zumeist von allen Mitgliedern verlangter Betrag zur Deckung des Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung der Pferde. – Bei einem Pferdehalter (horse keeper) eingezogene Abgabe zur Unterhaltung der besonders angelegten Reitwege (bridleways). – Früher das Trinkgeld, das man dem Angestellten eines Pferdeverleihers oder dem Pferdeknecht (groom: one in charge of horses) in einem Gasthof für das Aufzäumen des Pferdes (bridling of a horse) gab, auch Zaumgeld genannt. – In alten Dokumenten auch die Zahlung für die Dienste eines Boten zu Pferde (mounted messenger). – Siehe Meilengeld, Stafettengeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sattelgeld (saddle money; saddle payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sattelgeld-saddle-money-saddle-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite