Preis, zu dem der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer Vermögenswerte im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung zu veräussern. – Der Rückkaufspreis ist in der Regel gleich der Summe aus dem Kaufpreis und dem Preisaufschlag, der dem Zins auf den zur Verfügung gestellten Liquiditätsbetrag für die Laufzeit der Operation entspricht. – Siehe Option.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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