Allgemein die Möglichkeit, dass Gläubiger Kreditzusagen aufgrund bestimmter Umstände zurücknehmen bzw. Kreditlinien nicht verlängern. – Im besonderen die Gefahr, welche dann eintritt, wenn ein Schuldner seine Aktiva langfristig und zumeist unkündbar festgelegt hat, und nun plötzlich seine Verbindlichkeiten mit kurzfristigen Mitteln – und vielleicht gar noch in einer anderen Währung – zurückzahlen muss. – Siehe Bankregel, goldene, Bilanzregel, goldene, Covenant, Default, Devisen-Swapgeschäft, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Fälligkeitsgliederung, Herstatt-Risiko, Matching, Pränumerationsvorbehalt, Verwirkungsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
Passende Formel
Gewichtete Kapitalkosten (WACC)
Eigen- und Fremdkapitalkosten zu einem Unternehmenszinssatz zusammenführen.
Variablen: E Eigenkapital; D Fremdkapital; rE Eigenkapitalkosten; rD Fremdkapitalkosten; s Steuersatz.
Anwendung: Als Diskontierungszinssatz für Unternehmens- und Investitionsbewertungen.