Entgelt für das Befördern des Frachtgutes vom Versender zur Bahn und/oder von der Bahn zum Empfänger durch einen Spediteur (CH: Spetter; carrier) bzw. Transportunternehmer (CH: Camionneur, A: Frächter; haulier). – In Papier gewickelte Münzen, in der Regel von Banken in eigens hierfür gefertigte und mit entsprechendem Aufdruck versehene Bogen gepackt und als Wechselgeld (Kleingeld; change) für Handelsbetriebe abgegeben. Auch Bargeldbearbeiter (Geldtransportunternehmen; cash transportation service provider), heute regelmässig mit maschinellen Geräten zur Geldzählung ausgestattet, bereiten häufig Rollgeld zu und tauschen des bei ihren Kunden auf Wunsch in andere Geldformen um. – Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Dieselgeld, Fährgeld, Furtgeld, Geldrolle, Liegegeld, Mautgeld, Porto, Rollgeld, Taxe, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette Wartegeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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