Tarifvertraglich (CH: gesamtarbeitsvertraglich; collectively agreed) festgelegte Zahlung an Mitglieder eines Orchesters, die ihr privates Blasinstrument (wind instrument) wie Fagott (bassoon), Flöte (flute) oder Oboe (oboe) spielen und dieses in einwandfreiem Zustand halten müssen. – In älteren Dokumenten eine Abgabe zur Beschaffung von Feuerwaffen. – In einigen Landschaften früher auch gesagt für das Wassergeld (water money): die Bezahlung für aus Rohrleitungen geliefertes Trinkwasser. – Siehe Instrumentengeld, Musikgeld, Saitengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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