Risikotransfer auch Risikotransformation und Risikoübertragung (risk transformation)

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Allgemein die Weiterreichung einer eingegangenen Verlustgefahr an einen anderen. – Besonders bei der Weitergabe von Kreditrisiken ist immer zu bedenken, dass die transferierten Risiken nicht verschwunden sind. Sie liegen lediglich woanders mit der Gefahr, dort gegebenenfalls wie im Falle der Subprime-Krise geballt wieder aufzutauchen. – Siehe Finanz-Alchemie, Risikoteilung, Risikoübernahme-Grundregel, Risikoträger, endgültiger, Schattenbank, Verbriefung, Terror-Papiere, XXX-Insurance-Linked Securities, Zwangswandelanleihe, Zweckgesellschaft. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2004, S. 27 ff. (einzelne Instrumente; Bezug zur Finanzstabilität), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2014, S. 76 ff. (Daten zur Risikoübertragung zwischen Versicherungen und anderen Wirtschaftszweigen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikotransfer auch Risikotransformation und Risikoübertragung (risk transformation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikotransfer-auch-risikotransformation-und-risikoubertragung-risk-transformation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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