Risikominderungstechniken, erweiterte (credit-risk-mitigation techniques)

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Aufsichtsrechtlicher Bezeichnung für die Möglichkeit, beim Risikomanagement der Banken einzelne Sicherheiten wie etwa eine Kreditversicherung anzuerkennen. Bei Basel-II sind die entsprechenden Möglichkeiten im einzelnen festgelegt. – Siehe Aktiva, illiquide, Retrozession, Risikotransformation, bankliche, Risikoübernahme-Grundregel, Sicherungsgeschäft. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 75 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 48 ff. (Gefahr: Risiko wird auf Akteure ausserhalb des Bankensystems übertragen; die Banken nutzen dann den so gewonnenen Risikospielraum zum Eingehen neuer Risiken aus, was schlussendlich zu Schocks führen kann).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikominderungstechniken, erweiterte (credit-risk-mitigation techniques)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikominderungstechniken-erweiterte-credit-risk-mitigation-techniques/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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