Aufsichtsrechtlicher Bezeichnung für die Möglichkeit, beim Risikomanagement der Banken einzelne Sicherheiten wie etwa eine Kreditversicherung anzuerkennen. Bei Basel-II sind die entsprechenden Möglichkeiten im einzelnen festgelegt. – Siehe Aktiva, illiquide, Retrozession, Risikotransformation, bankliche, Risikoübernahme-Grundregel, Sicherungsgeschäft. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 75 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 48 ff. (Gefahr: Risiko wird auf Akteure ausserhalb des Bankensystems übertragen; die Banken nutzen dann den so gewonnenen Risikospielraum zum Eingehen neuer Risiken aus, was schlussendlich zu Schocks führen kann).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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