Risiko-Strukturausgleich (compulsory risk settlement; risk adjustment scheme)

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In Deutschland die gesetzlich festgeschriebene Auflage, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 20 sowie S. 24 f. (Aufzählung der bezüglichen Gesetze und Verordnungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risiko-Strukturausgleich (compulsory risk settlement; risk adjustment scheme)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risiko-strukturausgleich-compulsory-risk-settlement-risk-adjustment-scheme/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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