Allgemein die Frist, die ein Gläubiger nach Fälligkeit einer Forderung dem Schuldner einräumt (the period of time offered to a borrower to remedy a default situation before an event of default is formell declared). – Früher bei Wechseln nach deren Verfall oftmals eingeräumte zwei Tage, um dem Inhaber Zeit zur Protesterhebung zu gewähren, auch Respiro-Tage, Respittage, Diskretionstage und Faveurtage genannt. – Siehe Karenzzeit, Nachschuss-Schwelle, Respiro, Sichtwechsel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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