Ein Unternehmen, bei dem in einem Geschäftsraum oder über eine webbasierte Technologie – das heisst: auf dem World Wide Web beruhend, mit ihm arbeitend – herkömmlicherweise – Reisen vermittelt, – Fahrausweise verkauft, – Buchungen aufgenommen und – Beratung über Ziele und Wege einer Reise geboten werden. Solche Firmen unterliegen nicht der aufsichtlichen Erlaubnispflicht. Sobald jedoch in Zusammenhang mit diesen Geschäftsfeldern auch Versicherungen angeboten werden, so handelt es sich um eine VersicherungsVermittlung; diese unterliegt den entsprechenden aufsichtlichen Vorschriften. Auch bedarf die Beschaffung von Reisedevisen für Kunden einer besonderen Erlaubnis.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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