Reinvestierte Gewinne sind Erträge einer ausländischen Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft, die nicht an den Direktinvestor ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen beziehungsweise im Anlageland verbleiben. In der Zahlungsbilanz werden sie doppelt und korrespondierend erfasst: als dem Investor zugerechnete Vermögenseinkommen in der Leistungsbilanz und als erneute Bereitstellung von Beteiligungskapital in der Kapitalbilanz. Dadurch können hohe Direktinvestitionsströme ausgewiesen werden, obwohl aus dem Sitzland des Investors nur geringe neue Finanzmittel zufließen oder sogar sonstiges Beteiligungskapital abgezogen wird.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 182. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.
Passende Formel
Kosten, Erlös und Gewinn
Wirtschaftliche Funktionen, Deckungsbeitrag und Gewinnschwellen modellieren.
Formel vollständig öffnen