Reinvestierte Gewinne bei Direktinvestitionen

Reinvestierte Gewinne sind Erträge einer ausländischen Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft, die nicht an den Direktinvestor ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen beziehungsweise im Anlageland verbleiben. In der Zahlungsbilanz werden sie doppelt und korrespondierend erfasst: als dem Investor zugerechnete Vermögenseinkommen in der Leistungsbilanz und als erneute Bereitstellung von Beteiligungskapital in der Kapitalbilanz. Dadurch können hohe Direktinvestitionsströme ausgewiesen werden, obwohl aus dem Sitzland des Investors nur geringe neue Finanzmittel zufließen oder sogar sonstiges Beteiligungskapital abgezogen wird.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 182. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Reinvestierte Gewinne bei Direktinvestitionen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/reinvestierte-gewinne-bei-direktinvestitionen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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