Referenzpreis (reference price; anchor price; regulatory price; exercise price of an option

Ein Grundpreis, zu dem je nach Marktlage bzw. fiskalische Belastungen – wie etwa dem
Mautgeld im Transportgewerbe – Zuschläge oder Abschläge (price corridors; PreisKorridore) gerechnet werden. – In der Wahrnehmung der Verbraucher eine Ankergrösse wie der Preis für Milch, Brötchen oder Benzin, anhand derer sie die Inflation beurteilen. – Der erzwungene – wie vor allem bei Arzneimitteln – Preis im Herstellerland, der dann auch von Behörden in den Exportländern dem Anbieter vorgeschrieben wird. – An der Börse manchmal für den Kurs des letzten Abschlusses, für den Schlusskurs (closing price) gesagt. – Der vertraglich festgelegte Preis, zu dem man einen Optionsvertrag ausüben kann; auch Basispreis und Ausübungspreis genannt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Referenzpreis (reference price; anchor price; regulatory price; exercise price of an option“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/referenzpreis-reference-price-anchor-price-regulatory-price-exercise-price-of-an-option/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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