Ein Grundpreis, zu dem je nach Marktlage bzw. fiskalische Belastungen – wie etwa dem
Mautgeld im Transportgewerbe – Zuschläge oder Abschläge (price corridors; PreisKorridore) gerechnet werden. – In der Wahrnehmung der Verbraucher eine Ankergrösse wie der Preis für Milch, Brötchen oder Benzin, anhand derer sie die Inflation beurteilen. – Der erzwungene – wie vor allem bei Arzneimitteln – Preis im Herstellerland, der dann auch von Behörden in den Exportländern dem Anbieter vorgeschrieben wird. – An der Börse manchmal für den Kurs des letzten Abschlusses, für den Schlusskurs (closing price) gesagt. – Der vertraglich festgelegte Preis, zu dem man einen Optionsvertrag ausüben kann; auch Basispreis und Ausübungspreis genannt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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