In der öffentlichen Verwaltung die oberste Behörde mit der hauptsächlichen Aufgabe, – sämtliche Rechnungen des Staates zu kontrollieren und – die Ausgaben mit den Ansätzen des Budgets zu vergleichen. In Deutschland besteht für den Bund der Bundesrechnungshof (federal audit court) mit Sitz in Bonn. Die Bundesländer haben jeweils einen Landesrechnungshof (court of audit of the federal state), und bei Städten und Kreisen sind Rechnungsprüfungsämter (audit offices) eingerichtet. – Siehe Defektur, Europäischer Rechnungshof.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/