Realitäten (land)

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In der älteren Literatur als reiner Mehrzahlbegriff (PLURALE TANTUM; plural-only noun) häufig gesagt für Grundstücke, für Grundeigentum, besonders in Hinblick auf den Kauf, Verkauf, die Beleihung und die Besteuerung (any ground, soil, or earth whatsoever regarded as the subject of ownership). – Siehe Baulandvermögen, Hypothekengewinnabgabe, Terrain-Aktien.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Realitäten (land)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/realitaten-land/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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