Radar-Überwachung (radar alert)

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Bei einer Aktiengesellschaft die ständige Beobachtung der Umsätze eigener Aktien bei allen Börsen, an denen das Papier zum Handel eingeführt ist, um auffällige, auf eine allfällige Übernahme abzielende Käufe frühzeitig zu erkennen (permanent and systematic monitoring of trading patterns in a company’s equity turnover (to detect unusual buying activity that might signal a takeover attempt). Aus Kostengründen wird diese Aufgabe oft ausgelagert und einem Shark Watcher übertragen. – Siehe Aktionärstimmenjagd, Anschleichen, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Fusionen und Übernahmen, Greenmail, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, Pac-Man-Strategie Raider, Ritter, schwarzer, Stimmrecht-Offenlegung, Stimmrecht-Datenbank, Übernahme, feindliche, Übernahme-Appell, Überraschungsangriff, Transparenz-Richtlinie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Radar-Überwachung (radar alert)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/radar-uberwachung-radar-alert/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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