Quersubventionierung (cross-subsidisation)

Auch in: FR

In einem Verbund von Unternehmen (Konzern; corporate group) seitens der Konzernleitung (central management) der Ausgleich der Verluste eines Konzernbetriebs aus den Gewinnen anderer Betriebe. – Volkswirtschaftlich ist dies schädlich, weil diesfalls nicht der günstigste Anbieter (most efficient offerer: der Hersteller mit den geringsten Kosten) auf dem Markt zum Zuge kommt; mit anderen Worten knappe Ressourcen vergeudet (squandered) werden. – Innert eines Unternehmens mit Herstellung verschiedener Erzeugnisse die Begleichung der Verluste aus einem Geschäftsfeld durch die Gewinne aus einem anderen. Auch hier wird der Wettbewerb gestört, und das Gut kommt nicht mit den geringst möglichen Kosten auf den Markt, knappe Faktoren werden verschwendet. – Die Unterstützung bonitätsschwacher Adressen durch eine Bank dadurch, dass sie diesen für Darlehn den gleichen Zins in Rechnung stellt wie für bonitätsstarke Kunden (clients with a strong credit rating). Zur Vermeidung dessen verlangen die Aufsichtsbehörden eine risikobezogene Bepreisung (risk-orientated pricing) aufgrund eines geeigneten Beurteilungs-Verfahrens. – Vor allem bei öffentlichen Versorgungsbetrieben eine Tarifgestaltung (tariff fixing), die so angesetzt ist, dass einkommensschwache Personen zu einem ermässigten Tarif bedient werden können (using the revenues from one consumer group to subsidise the tariffs paid by another; this way is commonly used in water, power and other public services to ensure affordable tariffs for the poorer customers). Der Nachteil einer solchen Politik liegt darin, dass sich die Subventionierten nicht preisgerecht verhalten (do not act economically) und das für sie billige Gut (the heavily subsidised item) vergeuden.– Siehe Gewinnverlagerung, Kontohopper, Moral Hazard, Rating, Risikoadjustierung, Profit Centre.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Quersubventionierung (cross-subsidisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/quersubventionierung-cross-subsidisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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