Quarantänegeld (quarantine dues)

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Zahlungen die fällig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen Gründen auf behördliche Anordnung (for disease-hygienic reasons due to official order) einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB. – Siehe Pratikageld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Quarantänegeld (quarantine dues)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/quarantanegeld-quarantine-dues/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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