Im Islamic Banking versteht man darunter ein zinsloses, zweckgebundenes Darlehn an Arme. In der Regel bedarf es zur Gewährung eines solchen Darlehns der Empfehlung einer religiösen Behörde; auch sind die Kredite im Normalfall besichert. Sie werden grundsätzlich nicht für konsumtive Zwecke eingeräumt, sondern meistens zum (Wieder)Aufbau von Häusern und Wohnungen, zu Heilbehandlungen des Verdieners (breadwinner: Ernährer einer Familie) sowie neuerdings oft auch als monatliche Beihilfe zum Erwerb einer handwerklichen Ausbildung. – Siehe Ijara, Istisna, Mudaraba, Murabaha, Musharaka, Salam, Sukuk, Zinsverbot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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