Publizität, situationsbezogene (situative publicity)

Auch in: EN FR TR

Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der Regelpublizität (compulsory and periodical reporting: die Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl. Anhang und Lagebericht) zu einer Ad-hocMitteilung verpflichtet, um den Marktteilnehmern zwischen den Stichtagen (reporting dates) der Regelpublizität den raschen Zugang zu Informationen über wichtige Unternehmensereignisse zu gestatten. Dies ist in § 15, Abs. 1 WpHG vorgeschrieben. – Siehe Adhoc-Mitteilung, Aktionärsbrief, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktdisziplin, Pairoff, Scalping, Stimmrecht-Offenlegung, Wirtschaftsprüfer.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Publizität, situationsbezogene (situative publicity)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/publizitat-situationsbezogene-situative-publicity/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite