Die Aktien eines Unternehmens werden von der Gesellschaft selbst, von einem Investor oder von einem Übernahmewilligen an der Börse von den Aktionären – in der Regel über einen längeren Zeitraum und im Falle von geplanten Übernahmen oft auch im Verborgenen – erworben; und die Aktie wird zuletzt aus dem Handel an der Börse herausgenommen. – Siehe Delisting, Deregistrierung, Iceberg Order, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act, Umtausch-Angebot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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