Public-to-Private, P2P (so auch im Deutschen gesagt)

Die Aktien eines Unternehmens werden von der Gesellschaft selbst, von einem Investor oder von einem Übernahmewilligen an der Börse von den Aktionären – in der Regel über einen längeren Zeitraum und im Falle von geplanten Übernahmen oft auch im Verborgenen – erworben; und die Aktie wird zuletzt aus dem Handel an der Börse herausgenommen. – Siehe Delisting, Deregistrierung, Iceberg Order, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act, Umtausch-Angebot.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Public-to-Private, P2P (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/public-to-private-p2p-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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