Provisionsmarge

Die Provisionsmarge setzt den Provisionsüberschuss eines Kreditinstituts oder einer Bankengruppe ins Verhältnis zur Bilanzsumme. Sie misst damit den größenbereinigten Beitrag provisionsabhängiger Geschäfte zur Ertragslage. Zu solchen Ertragsquellen können insbesondere Zahlungsverkehr, Wertpapiergeschäft und Vermittlungsleistungen gehören. Die Kennzahl erlaubt Vergleiche zwischen Instituten unterschiedlicher Größe, bildet jedoch nur eine Komponente der Profitabilität ab und ist deshalb zusammen mit Zins-, Handels- und sonstigen betrieblichen Ergebnissen sowie den Aufwendungen zu beurteilen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 87. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Provisionsmarge“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/provisionsmarge/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com